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Verschiedenes

 
Corona im Griff, Materialpreise außer Rand und Band
Zimmereien, Schreinereien und Stuckateurbetriebe ziehen in Rust Bilanz
Erstes Treffen der Badische Bau- und Ausbauverbände seit 2018

Während sich viele Zimmerer-, Stuckateur- und Schreinerbetriebe in Südbaden mit Corona arrangiert haben, sind in den letzten Wochen die Auswirkungen des russischen Überfalls auf die Ukraine massiv zu spüren: Baumaterial ist entweder nicht mehr lieferbar oder hat sich extrem verteuert, die Energiekosten haben sich vervielfacht. Vor diesem Hintergrund wird die Angebotserstellung für Betriebe sehr schwierig, denn die Kalkulationsgrundlagen ändern sich nahezu täglich.

Ein Blick auf die Konjunkturdaten der L-Bank Baden-Württemberg von Mitte Juni 2022 zeigt, dass die Betriebe im Bauhauptgewerbe in Baden-Württemberg ihre eigene Situation als positiv wahrnehmen. Demnach entsprachen die Auftragsbestände im Mai einer „Produktion von 4,7 Monaten“ und lagen damit geringfügig über den Werten vom Mai 2021. Allerdings wird diese Entwicklung zunehmend gefährdet: Bei den Gründen für die „Beeinträchtigung der Bautätigkeit“ steht, so die L-Bank, die zunehmende Materialknappheit mit 50,3 Prozent ganz oben, gefolgt vom Fachkräftemangel mit 41,2 Prozent.

Wichtige Voraussetzung für eine prosperierende Bauwirtschaft ist die Zahl der Baugenehmigungen. Nach Angabe des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ging im ersten Quartal 2022 die Zahl der „Baufreigaben für Neubauwohnungen“ gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 10.648 zurück, was einem Minus von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahrszeitraum entspricht. Diesen Abwärtstrend gilt es unbedingt zu stoppen, hier muss die Politik aktiv eingreifen: Die Situation am Wohnungsmarkt in unserer Region ist nach wie vor angespannt, der Bedarf ist riesig. Bürokratische Hindernisse gilt es zu beseitigen und die Genehmigungsverfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen.

Zwei weitere wichtige Faktoren machen für viele künftige Bauherren – private wie gewerbliche – das Bauen zunehmend unerschwinglich: Die Preisexplosion bei den Materialpreisen und die immer teurer werdende Finanzierung. Manche Bauherren kommen in finanzielle Schwierigkeiten, sie müssen ihr Bauvorhaben auf unbestimmte Zeit verschieben. Es gilt hier Gegenmaßnahmen zu entwickeln – dieser Zustand muss schnellstmöglich beendet werden.

Nun aber der Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung von Holzbau Baden, dem Fachverband Ausbau und Fassade Baden sowie Schreiner Baden.

Zimmereien und Holzbaugewerbe

Ein Blick in den Lagebericht 2022 von Holzbau Deutschland vom Mai zeigt: Lag der Umsatz der Zimmereien 2020 bundesweit noch bei 9,026 Milliarden Euro, stieg er 2021 auf rund 9,712 Milliarden Euro. Für 2022 sieht die Prognose 10,246 Milliarden Euro vor.

Ähnlich positiv ist die Entwicklung bei Holzbau Baden. Dies zeigt ein Blick auf die Anzahl der errichteten Gebäude: 2021 lag die Bundesquote bei Wohngebäuden in Holzbauweise bei 21,3 Prozent, lag Südbaden mit 37% innerhalb Baden-Württemberg mit 34,3 Prozent an der Spitze. Ähnlich die Situation bei genehmigten Nichtwohngebäuden in Holzbauweise. 2021 betrug die Bundesquote 21,7 Prozent, in Baden-Württemberg 28,4 Prozent.

Stuckateurbetriebe

Bei den Stuckateurbetrieben in Südbaden zeigt sich folgende Bild: Viele der Betriebe sind mit der Auftragslage im Wohnungsbau und dem Bereich Altbausanierung / Modernisierung im Großen und Ganzen zufrieden. Entschieden anders zeigt sich die Situation in den Bereichen Wirtschaftsbau und öffentlicher Hochbau - hier klagen die Betriebe über zu wenig Aufträge.

Grundsätzlich kommt die starke Fokussierung der Bundesregierung auf die Erreichung der Klimaziele der Stuckateurbranche entgegen. Doch die Knappheit und die Preisentwicklung beim Material wird zum immer größeren Problem.

Schreinereien

Ein Blick auf die Wirtschaftsentwicklung bei südbadischen Schreinerbetriebe zeigt: Unternehmen mit Schwerpunkten im Möbelbau, Modernisierung/Sanierung und vorgefertigte Montage sind mit ihrer Auftragssituation mehrheitlich zufrieden. Weniger zufrieden sind Betriebe, die sich auf den Wohnungsbau fokussiert haben. Am unzufriedensten mit ihrer Auftragssituation sind die Betriebe, die sich auf den öffentlichen Bau ausgerichtet haben.

Auch hier zählen die Materialkosten und ihre Beschaffung zu den größten Problemen.

Ein Blick auf die aktuellen politischen Ereignisse ergibt einige Ungewissheiten für die Wirtschaftsregion Südbaden: Dazu zählen die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der damit zusammenhängende Boykott russischer Waren. Vor kurzem noch mit den Auswirkungen von Corona beschäftigt, hadern die Betriebe nun mit der Materialbeschaffung: Entweder ist nichts lieferbar oder die Preise haben sich vervielfacht. Hinzu kommt die extreme Verteuerung von Energie - Engpässe sind zu befürchten, die die Wirtschaft mit voller Wucht treffen können.

Inzwischen haben Preispreisgleitklauseln Einzug in die Verträge gehalten, doch darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Baukosten explodieren. Diese noch nie dagewesen Situation belastet die Betriebe enorm – aber auch die Bauherren. Damit stehen auch viele Arbeitsplätze in der Region auf dem Spiel.

Glücklicherweise hat die Bundesregierung kürzlich die Preisgleitklausel per Bundeserlass verlängert. Doch das ist erst der erste Schritt, denn die baden-württembergische Landesregierung sollte diese Vorgabe übernehmen und Städten und Gemeinden im Land ans Herz legen. Die neue Berliner Vorgab macht es möglich, dass künftig bereits ab 0,5 Prozent einer Auftragssumme die Preisgleitklausel greift. Bislang lag der Mindestanteil bei 1,0 Prozent.

Die neue Bundesregierung fokussiert sich noch stärker als ihre Vorgängerin auf den Klimawende, etwa durch die energetische Sanierung von Gebäuden. Doch Pläne sind das eine, die Umsetzung das andere. Fest steht, dass die Betriebe der Bau- und Ausbaubranche hier die richtigen Ansprechpartner sind. Allerdings ist der Fachkräftemangel in vielen Betrieben allgegenwärtig: Dem ist mit allen Mitteln zu begegnen – hier sind auch der Staat und Gesellschaft gefragt: Ohne Fachleute geht es nicht – sie sind die die Zukunft des Baus.

Bei der Ausbildung ist die Bauwirtschaft im Land schon auf einem guten Weg: Ein Blick auf den Ausbildungsmarkt in Baden-Württemberg 2022 zeigt eine zufriedenstellende Entwicklung bei den Bau-Ausbildungsberufen. Nur die Stuckteurbetriebe würde sich über mehr Bewerbungen freuen.

„Mit Blick auf die zunehmend angespannte wirtschaftliche Situation hoffen wir, dass Russland den Krieg sofort beendet und sich umgehend aus der Ukraine zurückzieht“, erklärt Cornelia Rupp-Hafner, Hauptgeschäftsführerin von Bau-Ausbau Baden. „Nur so lässt sich die aktuelle Situation entspannen und auf eine friedliche Entwicklung hoffen – in ganz Europa, aber auch hier bei uns in Südbaden. Wir brauchen Fortschritt, keinen Rückschritt!“
 
 

 
Französisch-Deutsche Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr
Vertreter der Rettungsdienste und Feuerwehren aus Colmar und Mulhouse haben die Leitstelle in Freiburg besucht

Gestern gab es uniformierten Besuch aus Frankreich in der Integrierten Leitstelle (ILS) Freiburg Breisgau-Hochschwarzwald: Vertreter von Leitstellen der Rettungsdienste und Feuerwehren aus Colmar und Mulhouse kamen in die Eschholzstraße – aus zweierlei Gründen. Zum einen, um die französisch-deutsche Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr zu intensivieren. Zum anderen, um den Besuch der Verantwortlichen aus Deutschland im Februar in Colmar und Mulhouse zu erwidern.

Dem gestrigen Termin vorausgegangen waren bereits diverse Abstimmungen im Tagesbetrieb, denn seit Dezember 2021 wächst hier zusammen, was Seite an Seite gehört. Damals wurde das Deutsch-Französische Abkommen novelliert, das die gegenseitige Unterstützung im Rettungsdienst und bei Feuerwehreinsätzen regelt.

Nun also kam ein knappes Dutzend Vertreterinnen und Vertreter aus dem Department Haut-Rhin herüber, von der Feuerwehr (SIS 68) aus Colmar und vom Rettungsdienst (SAMU 68) aus Mulhouse. In den ILS-Räumen wurden sie von Vertretern des Regierungspräsidiums, der ILS Lörrach, der DRF Luftrettung, dem DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz und der ILS Freiburg Breisgau-Hochschwarzwald begrüßt. Themen des Tages waren die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr in Deutschland und Möglichkeiten der gegenseiten Unterstützung. Schnell erwies sich, dass der persönliche Austausch und das Verstehen der jeweils anderen Arbeitsweisen unabdingbar für eine gute Zusammenarbeit sind.

Wichtigstes Gesprächsthema war die neu geschaffene Möglichkeit der Einsatzübergabe zwischen Leitstellen über die Grenze hinweg. Dazu gibt es bereits erste Erfahrungen durch Echteinsätze. Einmal wurde ein Rettungshubschrauber für eine Verlegung angefordert, einmal ein französischer Rettungswagen in Ihringen eingesetzt.

Seit März testen die Leitstellen im Elsass und in Südbaden (Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald bzw. Lörrach) die Übergabe von Einsätzen mehrfach pro Woche. Dank neuer, zweisprachiger Übergabeformulare läuft die Kommunikation zwischen den Leitstellen deutlich rascher. Beim gestrigen Termin wurden weitere Digitalisierungsschritte besprochen und auf den Weg gebracht. Diese Dokumente und Formulare sind Ergebnisse der Arbeitsgruppe in der Oberrheinkonferenz. Auf deutscher Seite wurden sie mit der Hilfe mehrerer Leitstellen, des DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz, der Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe und der ILS Landau entwickelt. Aus Frankreich waren die Fachdienste der Departments 67 Bas-Rhin und 68 Haut-Rhin beteiligt.

Der gute Wille ist also da, die Hürden sind es aber auch, weil sich die Rettungsdienste in Frankreich und Deutschland grundsätzlich unterscheiden. In Frankreich gibt es zwei parallele Dienstsysteme, die teils miteinander konkurrieren. Auch der Betrieb in der Leitstelle läuft anders: Der SAMU (Service d’Aide Médicale Urgente) bearbeitet nur medizinische Anliegen und Notfälle; er ist in der Leitstelle mit Ärzten besetzt, die am Telefon beraten und über die Notwendigkeit eines Einsatzes entscheiden. In Baden-Württemberg werden Notarzt und Rettungsdienst nach einheitlichem Indikationskatalog zum Patienten entsendet, es gibt keine Ärzte in den Leitstellen.
 
 

Früher in Rente
 
Früher in Rente
Fünf Wege in den vorzeitigen Ruhestand

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen will vorzeitig raus aus dem Job. Die Rentenexperten der Stiftung Warentest haben gerechnet: Früher in Rente heißt nicht zwangsläufig viel weniger Rente. Doch wer mit 60 aussteigen will, muss die Sache anders angehen als Menschen, die nur ein, zwei Jahre vor Beginn der regulären Rente aufhören wollen. Finanztest zeigt fünf Wege auf, wie ein früher Rentenstart gelingen kann, darunter Modelle, an denen der Arbeitgeber beteiligt ist.

Der frühere Start in den Ruhestand muss nicht viel Rente kosten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die lange versichert waren, können bis zu zwei Jahre vor ihrem regulären Rentenalter den Job an den Nagel hängen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Wer noch früher seine gesetzliche Rente beziehen will, muss allerdings Abschläge in Kauf nehmen. Und wichtig zu wissen: Bei der gesetzlichen Rente geht vor dem 63. Geburtstag kaum etwas.

Für einen Arbeitsausstieg vor 63 müssen Beschäftigte meist ihren Arbeitgeber mit ins Boot holen. Die Renten-Experten von Finanztest stellen vor, wie sich mit Altersteilzeit, Vorruhestand oder der Nutzung eines Wertguthabens die Zeit bis zum gesetzlichen Rentenstart überbrücken lässt.

Altersteilzeit ist eine Art vorgezogene Rente über den Betrieb. Sie ermöglicht einen gleitenden Übergang vom Job in die Rente, wird aber meistens dafür genutzt, deutlich vor dem eigentlichen Rentenbeginn aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Die Berechnungen der Finanztest-Experten zeigen: Die Einbußen bei der späteren gesetzlichen Rente halten sich bei diesem Modell in Grenzen.

Eine weitere Möglichkeit, sich über den Arbeitgeber einen früheren Ruhestand zu ermöglichen, ist der Aufbau eines Wertguthabens. In manchen Betrieben wird diese Variante auch als Langzeitkonto, Lebensarbeitszeitkonto oder Zeitwertkonto bezeichnet. Das Prinzip ist simpel: Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind beispielsweise fünf Jahre Vollzeit tätig und erhalten in dieser Zeit 80 Prozent ihres Gehalts. Die restlichen 20 Prozent sparen sie an, um bei gleichen Bezügen ein Jahr früher aus dem Job auszuscheiden.

Vorruhestandsregelungen kommen ins Spiel, wenn Unternehmen Stellen abbauen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten, schon früher ihren Posten zu verlassen, aber trotzdem weiterhin ein reduziertes Gehalt zu beziehen.

Alle Wege und die Berechnungen für einen frühen Rentenaustritt finden sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/fruehrente.
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Alarmstufe Gas: Nicht zu Lasten der Verbraucher:innen
Statement von vzbv-Vorständin Jutta Gurkmann zur ausgerufenen Alarmstufe beim Gas

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat mit der Alarmstufe die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas ausgerufen. Habeck schließt weiter steigende Energiepreise nicht aus. Aber noch ist die gesetzliche Grundlage für eine Freigabe der Preisgestaltung der Anbieter (Par. 24 EnSiG) nicht erfüllt. Verbraucher:innen dürfen nicht unnötig belastet werden, fordert der vzbv. Alle, die können, sollten jetzt Energie sparen, Rücklagen bilden und – falls möglich – in moderne Heizungssysteme und Wärmedämmungen investieren, so der vzbv. Jutta Gurkmann, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Mit der heute ausgerufenen Alarmstufe müssen Verbraucher:innen damit rechnen, dass die Energiepreise noch weiter steigen. Natürlich sind Verbraucher:innen besorgt.“, so Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv.

Der vzbv fordert, dass Gewinne in der Krise bei Kraftstoff, Gas oder Öl nicht zulasten der Verbraucher:innen an Unternehmen fließen dürfen. Hier muss die Bundesregierung einen Riegel vorschieben. Der vzbv hat zudem bereits ein drittes Entlastungspaket gefordert, das nun umso dringlicher angemahnt wird.

Zudem muss Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes, den Minister Habeck heute als scharfes Schwert bezeichnet hat, überarbeitet werden. Es könne nicht sein, dass in der Notlage Verbraucher:innen binnen einer Woche gegebenenfalls unbegrenzte Preissteigerungen hinnehmen müssen. Viele könnten die Energiepreise schon jetzt nicht mehr stemmen. Eine quasi ungefilterte Preissteigerung würde zu einer Überbelastung vieler führen. „Hier muss nachgebessert werden“, so Jutta Gurkmann.
 
 

 
Wasserfilter: Kein einziger ist empfehlenswert
Wasserfilter versprechen weiches Wasser, weniger Kalkbeläge und mehr Teegenuss. Doch sie schaffen das nur für wenige Liter – wenn überhaupt. Meist ist Filtern ohnehin unnötig. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest. Für die Juli-Ausgabe ihrer Zeitschrift test hat sie acht Wasserfilter u.a. von Brita, BWT und Philips untersucht.

Alle Filter enthärteten schon nach wenigen Litern Durchlauf so wenig, dass ihr Einsatz kaum noch gerechtfertigt war. Selbst die besseren Filter im Test erreichen deshalb nur knapp die Note Befriedigend. Die übrigen Modelle sind ausreichend – bis auf eine Fremdkartusche im Test: Diese enthärtete schon im Neuzustand schlecht und trug Schimmelpilze ins Wasser ein. Das ist mangelhaft.

Die Filterkannen kosten rund 13 bis 22 Euro. Doch der regelmäßige Austausch der 2,65 bis 6,65 Euro teuren Filter geht ins Geld und verursacht Müll. Für fast alle Haushalte in Deutschland ist das völlig unnötig. Die meisten brauchen ihr Leitungswasser nicht aufzubereiten. „Nahezu überall fließt einwandfreies Trinkwasser aus der Leitung. Höchstens für Teegourmets kann ein Wasserfilter zu Hause interessant sein“, so Stephan Scherfenberg von der Stiftung Warentest.

Der Test Wasserfilter findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/wasserfilter.
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Ratgeber: Gesetzliche Betreuung
 
Ratgeber: Gesetzliche Betreuung
Umfassende Hilfe und Informationen für Betroffene und Angehörige

Ein Unfall, eine chronische Krankheit oder eine fortschreitende Demenzerkrankung – es kann viele Gründe haben, dass ein erwachsener Mensch wichtige Lebensbereiche nicht mehr selbst organisieren kann. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Der Ratgeber der Stiftung Warentest beantwortet anhand von vielen Praxisbeispielen alle Fragen, die zu Beginn und während einer Betreuung auftauchen.

„Es ist wichtig zu wissen, dass eine Betreuung keine Entmündigung ist. Menschen, für die eine Betreuung eingerichtet wurde, sind häufig noch geschäftsfähig“, sagt Dr. Kai Nitschke, Co-Autor des Buches und Richter am Betreuungsgericht. Die Rechte von Betroffenen und ihren Angehörigen werden durch die am 1.1.2023 in Kraft tretende Reform des Betreuungsrechts gestärkt. Die neuen Regeln werden im Ratgeber ausführlich dargestellt.

Eine gesetzliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie notwendig ist und praktische Hilfen wie eine Haushaltshilfe oder Pflegeleistungen nicht ausreichen. Ein Betreuungsgericht muss die Notwendigkeit bestätigen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass im besten Fall Verwandte oder Freunde eine rechtliche Betreuung übernehmen, weil sie die Lebensumstände, Wünsche und Ängste der Betroffenen kennen. Privatpersonen, die eine Betreuung übernehmen, haben ein Anrecht auf Schulung, Versicherung und finanzielle Unterstützung. Wenn keine Privatperson infrage kommt, wird ein Berufs- oder ein Vereinsbetreuer bestellt.

Sind Betroffene oder Angehörige mit der Betreuung unzufrieden, können sie sich an das Betreuungsgericht wenden.

Der Ratgeber hilft bei der Lösung von kleinen und großen Problemen und gibt einen Überblick über die Aufgabenbereiche von Betreuern wie Gesundheitsfürsorge, Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden sowie Wohnungsangelegenheiten.

Die Autoren des Buches sind Marina Engler und Dr. Kai Nitschke. Engler ist Wissenschaftsjournalistin und auch Autorin des Buches „Schnelle Hilfe im Pflegefall“ der Stiftung Warentest, Nitschke ist Betreuungsrichter.

Auf 176 Seiten informiert der Ratgeber „Gesetzliche Betreuung“ sehr ausführlich. Für 19,90 Euro ist er ab 24. Mai 2022 im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter test.de/gesetzliche-betreuung-buch.
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Grundsteuer: Immobilienbesitzer müssen handeln – je nach Land unterschiedlich
Grundeigentümer müssen bis Ende Oktober 2022 für jedes ihrer Objekte zur Feststellung des Grundbesitzwerts eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Das ist nicht immer einfach, denn je nach Bundesland sind unterschiedlich detaillierte Angaben zu Grund und Immobilie zu machen. In der Juli-Ausgabe erklärt Finanztest, welche Informationen in welchem Bundesland nötig sind und wie die Grundsteuer berechnet wird.

Die Abgabe auf Grundbesitz ist nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Im vergangenen Jahr waren das knapp 15 Milliarden Euro. Allerdings hatte 2018 das Bundesverfassungsgericht die bisherige Methode zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Sie basierte auf sogenannten Einheitswerten aus den Jahren 1964 oder sogar 1935, wie in den neuen Bundesländern. Danach werden für etwa gleichwertige Grundstücke oft stark voneinander abweichende Grundsteuern fällig. Das ist ungerecht, fanden auch die Verfassungsrichter. Nun müssen 36 Millionen Häuser, Wohnungen und Grundstücke neu bewertet werden, und dafür gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regeln.

In den meisten Ländern ermittelt das Finanzamt anhand der aktuellen Miet- und Bodenpreise einen typisierten Verkehrswert. Dafür benötigt es ziemlich viele Informationen − Bodenrichtwert, Grundstücks- und Gebäudefläche, Alter des Gebäudes, Immobilienart, statistisch ermittelte Nettokaltmiete. Den Großteil dieser Infos müssen die Grundeigentümer liefern und unter Umständen den Zollstock in die Hand nehmen und selbst nachrechnen. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen geht es weniger bürokratisch zu. Hier liegt überwiegend ein Flächenmodell zugrunde. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der Grundstücks- oder Wohnfläche, eventuell ergänzt um einen Lagefaktor.

Durch die Neuregelung kann die Grundsteuer für ein einzelnes Objekt teurer werden, aber vielleicht auch günstiger. Auch Mieter sind betroffen, denn diese Steuer zählt zu den Nebenkosten. Alle Informationen zur Grundsteuer mit Tipps und Links zu Ausfüllhilfen finden sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/grundsteuerreform.
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Insbesondere Männer profitieren von einem gesunden Lebensstil
Männer, die einen gesunden Lebensstil pflegen, leben laut einer aktuellen Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) bis zu 17 Jahre länger als Zeitgenossen mit sehr ungesunden Lebensgewohnheiten. Auch Frauen profitieren vom Pflegen eines gesunden Lebensstils – wenn auch in etwas geringerem Umfang.
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