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Donnerstag, 9. Mai 2024
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Verschiedenes

 
Flüssiggas: Viele Kunden zahlen deutlich zu viel
Die meisten der rund 600.000 Haushalte, die mit Flüssiggas heizen, haben den Gas-Tank von ihrem Lieferanten gemietet und sind verpflichtet, das Flüssiggas ausschließlich bei ihm zu kaufen. Sie müssen teilweise Preise akzeptieren, die bis zu 78 Prozent höher sind als die Preise, die Kunden mit eigenem Tank bezahlen. Das stellt die Stiftung Warentest fest.

Für Miettank-Kunden gibt es kaum Preistransparenz, denn Anbieter veröffentlichen nirgends ihre Preise. Mit Finanztest können Kunden, die den Tank gemietet haben, jetzt prüfen, ob sie marktgerechte Preise bezahlt haben. Denn die Tester haben die Flüssiggaspreise der vergangenen 24 Monate recherchiert.

Wer zu hohe Preise bezahlt hat, hat zwei Möglichkeiten: Entweder mit dem Anbieter über den Preis verhandeln, oder sich einen eigenen Tank kaufen.

Wollen Miettank-Kunden kündigen, um ihr Gas günstiger kaufen zu können, stehen sie vor neuen Problemen. Nur sehr selten gelingt es ihnen, den Miettank von ihrem Lieferanten zu kaufen, weil der Lieferant das verweigert. Dann müssen sie den Miettank abholen lassen. Dafür stellt ihnen das Flüssiggasunternehmen aber hohe Kosten in Rechnung und das oft zu Unrecht. Denn auch wenn es im Vertrag so stehen sollte: Viele der Klauseln zur Tankrückgabe sind ungültig, so Finanztest. Von 23 Verträgen waren die geprüften Klauseln in 18 Fällen unwirksam. Das heißt für die Kunden, dass sie die teure Tankrückgabe auch nicht bezahlen müssen – selbst wenn es im Vertrag steht.

Tipp: Nicht mit den überhöhten Preisen abfinden. Finanztest bietet Musterbriefe für Preisverhandlung und für Miettank-Kündigung.

Die ausführliche Untersuchung erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (seit 18.01.2017 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/fluessiggas abrufbar.
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Versicherungscheck: Ausmisten und sparen
Wie Familien, Studenten oder Rentner bei Versicherungen sparen können, zeigt der Versicherungscheck in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter test.de/versicherungsbedarf. Versicherte können häufig durch einen Tarif- oder Versicherungswechsel teilweise mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Oder die Bedingungen für die Verträge ändern sich und neue Tarife leisten mehr als alte. Und: Wenn Paare zusammenziehen oder heiraten, können Policen zusammengelegt werden.

Grundsätzlich gilt: Unabhängig von Alter, Familienstand und Lebenssituation sollte sich jeder vor existenziellen Risiken schützen. Dazu gehören eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus sollte jeder prüfen, welche Policen für ihn existenziell sind, welche überprüft werden müssen und welche gekündigt werden können. Der persönliche Versicherungscheck in Finanztest hilft dabei und nennt auch die besten Tarife aus den Tests der Stiftung Warentest. Der Versicherungscheck ist auch kostenlos unter www.test.de/versicherungsbedarf abrufbar. Dort findet sich zudem ein interaktives Tool für alle, die ihren Versicherungsbedarf lieber spielerisch herausfinden möchten.

Junge Menschen sind beispielsweise oft noch bei den Eltern haftpflichtversichert, bis sie ihr Studium beendet haben. Wer aber eine eigene Wohnung hat, benötigt eine separate Hausratversicherung, wenn er hochwertige Elektronik, eine Foto- oder Sportausrüstung oder vielleicht ein teures Fahrrad versichern möchte. Junge Familien sollten sich über eine Risikolebensversicherung Gedanken machen, wenn sich die Ehepartner gegenseitig absichern wollen, und über Invaliditätsschutz für ihre Kinder. Senioren werden manchmal mehr zur Kasse gebeten als Jüngere, etwa in der Autoversicherung oder Auslandsreise-Krankenversicherung. Hier lohnt sich ein Preisvergleich besonders.
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Urlaubsgepäck: Manche Mitbringsel sind verboten oder kosten teure Einfuhrzölle
Wer aus den USA Trockenfleisch als Urlaubssouvenir mitbringt, hat bei der Einreise nach Deutschland ein Problem. Und wer sich dort einen teuren Computer kauft, auch. Die Einfuhr von Fleisch (und einigen anderen Lebensmitteln) aus Ländern außerhalb der EU ist verboten, und für das MacBook kassiert der Zoll mindestens 130 Euro. In Sachen Souvenirs ist es also ratsam, sich vor einer Reise darüber zu informieren, was man mitbringen darf und was nicht. Die Februar-Ausgabe von Finanztest erklärt die wichtigsten Regeln für Korallen, Tabak, Medikamente und selbst für gefälschte Markenprodukte.

Dass man billige Zigaretten aus Ländern außerhalb der EU nicht gleich stangenweise einpacken sollte, hat sich längst herumgesprochen, und auch, dass es bei Alkohol Obergrenzen gibt. Korallen, eine (gefälschte) Markenhandtasche oder ein ausgestopfter Mini-Alligator im Gepäck können zum Problem werden. Bei vielen Souvenirs wie exotischen Tier- oder Pflanzenarten greift das Washingtoner Artenschutzabkommen. Auch beim Mitbringen bestimmter Lebensmittel ist viel mehr verboten als manche sich vorstellen, unter anderem etwa die Einfuhr von Aal, mehr als 125g Kaviar oder rohen Kartoffeln. Auf bestimmte Produkte fallen ab einem bestimmten Wert deftige Zölle an. Mitbringsel aus EU-Ländern müssen Reisende nicht verzollen.

Wer für über 430 Euro Souvenirs im Gepäck hat, muss sie am Flughafen oder Hafen beim Zoll anmelden, für Bahn- und Autoreisende ist der Höchstwert 300 Euro, Kinder können für bis zu 175 Euro Wert Souvenirs dabei haben. Ab 700 Euro kassiert der Zoll pauschal 17,5 Prozent Abgaben. Wer seinen Koffer einfach durch das grüne Tor schiebt anstatt beim roten Schild anzuhalten, muss mit Stichproben rechnen. Wird er beim Einschleusen illegaler Produkte erwischt, blühen ihm die Beschlagnahmung der Ware – und ein Verfahren.

Der ausführliche Artikel Urlaubsgepäck erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 26.01.2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/urlaub-zoll abrufbar.
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Karlsruhe: Wie sind Ehrenamtliche gegen Unfälle versichert?
Büro für Mitwirkung und Engagement gibt Broschüre heraus

Wie sind Ehrenamtliche während ihrer Tätigkeit gegen Unfälle versichert? Wie viel kostet der Versicherungsschutz? Wie haften eingetragene Vereine für Schäden, die bei Vereinstätigkeiten entstehen? Dazu hat das Büro für Mitwirkung und Engagement des Amts für Stadtentwicklung die Broschüre "Unfall-und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche" herausgegeben. Sie informiert, unter welchen Voraussetzungen Engagierte gesetzlich unfallversichert sind, welcher Versicherungsträger zuständig ist und wie sich Vorstände und andere aktive Vereinsmitglieder kostenfrei oder zu minimalen Beiträgen freiwillig versichern können. Außerdem zeigt sie auf, wofür eingetragene Vereine haften und wie Schäden geregelt werden können, die Mitglieder und Vereinsorgane verursachen. Beispielhaft für den Mitgliederschutz durch Dachverbände sind die Gruppenversicherungsverträge für Schulfördervereine, des Badischen Chorverbands und des Badischen Sportbunds Nord dargestellt.

Die Broschüre kann beim Büro für Mitwirkung und Engagement telefonisch unter 0721/133-1212 oder per E-Mail an bme@afsta.karlsruhe.de bestellt werden. Im Internet können Interessierte sie unter www.karlsruhe.de/bme herunterladen.

zum Bild oben:
Die Broschüre des Büros für Mitwirkung und Engagement gibt ehrenamtlich Engagierten Auskunft darüber, wie sie während ihrer Tätigkeit gegen Unfälle versichert sind. / Foto: Anna-Maria Letsch
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Freiburg: Neue Öffnungszeiten des Seniorenbüros mit Pflegestützpunkt
Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 12 Uhr

Seit Jahresbeginn gelten im städtischen Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt neue Sprechzeiten: Am Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 9 und 12 Uhr können sich alle Bürgerinnen und Bürger persönlich ohne Terminvereinbarung beraten lassen. Anderweitig sind Termine nach Vereinbarung sowie telefonische Beratung möglich. Donnerstags ist das Seniorenbüro geschlossen.

Das Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt informiert über die vielfältige Angebotsstruktur in Freiburg und berät individuell, beispielsweise über geeignete Wohn-, Betreuungs- und Hilfsangebote sowie über Finanzierungsmöglichkeiten, zum Beispiel die Pflegeversicherung.

Auf der Homepage des Seniorenbüros stehen reichlich Informationen, Broschüren und Links zu anderen wichtigen Seiten.

Adresse: Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt, Fehrenbachallee 12,
79106 Freiburg, Tel. 0761/201-3032,
seniorenbuero@stadt.freiburg.de
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"Deutschland braucht einen Schutzengel"
Zitate aus der Neujahrspredigt von Stadtdekan Engelhardt:

Freiburg. Am Neujahrstag predigte Stadtdekan Markus Engelhardt in der Freiburger Friedenskirche über die Jahreslosung 2017 aus dem Hesekiel-Buch des Alten Testamentes (Kapitel 36, Vers 26) wo es heißt: „Gott spricht: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch.
Am Ende seiner Predigt meinte Engelhardt, wir könnten zwar nicht "ohne 'Furcht und Zittern', aber eben doch - frisch und neu in 2017 hineingehen",

Hier einige Zitate daraus.

„Es gibt eine Art Zeitangst, die einem um den Jahreswechsel ganz schön zusetzen kann. Man möchte die Zeit anhalten und zurückdrehen. Der Wunsch, noch einmal neu anzufangen, ist fühlbarer als sonst.“

„Die Sehnsucht nach autoritären Gesellschaften, die digitale Zeitenwende, die Migrationsbewegungen haben tiefsitzende Ängste freigesetzt und das Bedürfnis nach nationalen Antworten, nach Abschottung und Ausgrenzung befeuert. Wie gesagt, wenig ist gewiß. Gewiß ist immerhin: wir sind nun auch kalendarisch im „Lutherjahr“ angekommen und begehen es hoffentlich mit Herz und Verstand. In der rechten Balance aus Freude und Dankbarkeit für alles, was die Reformation uns schenkt, und Demut für die Schuldgeschichte, die auch wir Protestanten mit uns tragen.“

„Das Inbild des Deutschen ist ja der „Deutsche Michel“. Wie komme ich jetzt auf den? Man stellt ihn, schlaf- und zipfelbemützt, gerne so als tumben Tor dar, der von einem Fettnapf in den nächsten stolpert. Aber die Herkunft seines Namens sagt etwas ganz anderes. Der „Deutsche Michel“ leitet sich vom Erzengel Michael ab. In der katholischen Tradition ist er der Schutzpatron Deutschlands. Das finde ich am Beginn dieses Jahres allerdings hilfreich. Auch wenn wir zum Lutherjahr keine Schutzpatrone einführen werden, aber: Deutschland braucht einen Schutzengel! Wir können die Gefährdung unseres Gemeinwesens nicht allein aus unseren Kräften meistern. Da braucht es mehr: eine Kraft, die höher ist als alle menschliche Vernunft, die von außen auf uns kommt und uns frisch und neu macht, wenn wir zu veralten und zu erschöpfen drohen. Das verspricht die Jahreslosung: „Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch“.“

„Und darum gilt auch anno Domini 2017 das Versprechen, dass es eben doch ein neues Jahr werden kann, das mehr bereit hält als die Verlängerung des trüben Alten. Annus Domini: Was immer es bringen wird, dieses ungewiß vor uns liegende Jahr, eins ist eben doch gewiß: es ist ein Jahr des Herrn.“

Die komplette Predigt ist zu finden im Internet.
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Freiburg: Ereignisse der Silvesternacht
31.12.2016 / 01.01.2017 - 20:00 Uhr bis 03:00 Uhr

Einsätze der Feuerwehr Freiburg

In Erwartung einer erhöhten Anzahl von Einsätzen wurden Bereitschaften durch verschiedene Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Freiburg zur Verstärkung der Berufsfeuerwehr gebildet. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr besetzten ab 20 Uhr ihre Feuerwehrhäuser. Schon im Laufe des Tages gab es einzelne Einsätze die im Zusammenhang mit den Silvesterfeierlichkeiten standen. Kurz nach dem Jahreswechsel wurden zwei Balkonbrände in Hochhäusern und brennende Kartonagen gemeldet. Ein gemeldetes Feuer entpuppte sich als ein Grillfeuer. Des Weiteren löste eine Brandmeldeanlage in einer Bildungseinrichtung aus. Die Einsätze konnten mit den Kräften gut bewältigt werden.

Einsätze des Rettungsdienstes im Stadtgebiet

Die Einheiten des Rettungsdienstes mussten unter anderem Verletzungen die durch Schlägereien verursacht wurden, Alkoholintoxikationen und Schnittverletzungen behandeln.

Allgemeine Einsatzverteilung

In den Stunden vor der Jahreswende sind nur wenige Notrufe in der Integrierten Leitstelle eingegangen. Wenige Minuten nach der Jahreswende stieg die Anzahl der Notrufe mit den zahlreichen Meldungen zu dem Balkonbrand und zu diversen Rettungsdiensteinsätzen. Die Integrierte Leitstelle bearbeitete mehrere Brände und Rettungsdiensteinsätze in Stadt- und Landkreis.
 
Autor: Amt für Brand- und Katastrophenschutz Freiburg

 
Karlsruhe: Präsentation der städtebaulichen Entwürfe „Oberer Säuterich“
Ausstellungseröffnung am 10. Januar im Rathaus Durlach

Mitte Dezember tagte die Jury im konkurrierenden städtebaulichen Entwurfsverfahren „Oberer Säuterich“. Alle Arbeiten können sich Interessierte vom 10. bis 24. Januar 2017 im Gewölbekeller des Rathauses Durlach, Pfinztalstraße 33, anschauen. Prof. Dr. Karmann-Woessner, Leiterin des Stadtplanungsamts, und der Jury-Vorsitzende Prof. Gassmann bieten zur Ausstellungseröffnung am Dienstag, 10. Januar, um 17 Uhr einen Informationsrundgang für die Öffentlichkeit an.

Im Entwurfsverfahren ging es um ein städtebauliches, funktionales und verkehrliches Konzept für die Entwicklungsfläche zwischen Durlach-Aue und B 3. Die Jury entschied, dass zwei der fünf Entwürfe Anfang 2017 entsprechend der Empfehlungen der Jury weiterbearbeitet werden sollen: die Entwürfe der interdisziplinären Teams „K 9 Architekten GmbH, Faktorgruen, ModusConsult Karlsruhe“ und „Machleidt GmbH-Städtebau, Stadtplanung, SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchi-tekten mbH, SHP Ingenieure, Per-formative Architektur“.

Das Verfahren im Internet: www.karlsruhe.de/b3/bauen (über Städtebauliche Projek-te/Wettbewerbe).
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