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Pflegegesetz: Was bewirkt die jüngste Reform?
Vortrag von Thomas Klie am Mittwoch, 10. April, im Neuen Ratssaal

Am 1. Januar traten wesentliche Änderungen der neuesten
Pflegereform (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) in Kraft. Vier
Beispiele: Menschen mit Demenz erhalten nun mehr Leistungen;
auch ohne „Pflegestufe“ können Leistungen der Pflegekasse in
Anspruch genommen werden; ambulante Pflegedienste können
künftig auch häusliche Betreuung anbieten und werden sowohl für
Leistungspakete als auch zeitbezogen vergütet; ambulante
Wohngruppen, in denen mehrere Pflegebedürftige leben und gepflegt
werden, erhalten zusätzliche Leistungen sowie Startzuschüsse bei
Neugründungen. Zudem legt das Gesetzt jetzt für die Begutachtung
der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK) eine Frist fest.

Was sollten Angehörige und Pflegebedürftige über das neue Gesetz
wissen? Welche Konsequenzen hat es für ambulante Dienste und
Einrichtungen der Altenhilfe? Was bedeutet es für die kommunale
Altenpolitik? Um diese Fragen geht es beim Vortrag von Thomas Klie
am Mittwoch, 10. April, von 17 bis 19 Uhr im Neuen Ratssaal
(Rathausplatz 2), zu dem das Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt und
der Stadtseniorenrat einladen. Der Eintritt ist frei.

Klie ist Professor für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
an der Evangelischen Hochschule Freiburg und nebenberuflich
Rechtsanwalt. Im November 2012 hat ihn die Bundesregierung in die
Sachverständigenkommission zum Siebten Altenbericht berufen.
 
Eintrag vom: 06.04.2013  




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