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Denkmalnetz Bayern klagt gegen Abrisserlaubnis in Thurnau
Thurnau: Gasthof zum weißen Schwanen (c) Harald Stark
 
Denkmalnetz Bayern klagt gegen Abrisserlaubnis in Thurnau
Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt Rettung für den ehemaligen Gasthof „Zum Weißen Schwanen“

Mit der Einreichung einer Verbandsklage am 22. Dezember 2025 des Denkmalnetz Bayern (DNB) soll der geplante Abriss des ehemaligen Gasthofs „Zum Weißen Schwanen“ von 1654 verhindert werden. Unterstützt wird die Klage durch die bundesweit tätige private Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD). Das Anwesen gehört als Einzeldenkmal zu den ältesten Bauten im Denkmalensemble Ortskern Thurnau. Entgegen der offiziellen Begründung der Regierung von Oberfranken ist der ehemalige Gasthof nach der aktuellen Dokumentation im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss in gutem baulichen Zustand und birgt wertvolle historische Details und Originalsubstanz. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte dem Abriss widersprochen, weder die Kreisheimatpflege noch die Bezirksheimatpflege stimmten dem Abriss zu, Alternativen wurden im Verfahren offenbar nicht geprüft.

Die Begründungen der Regierung von Oberfranken für die Genehmigung des Denkmalabbruchs erscheint daher wahrheitswidrig. Einsturzgefährdet ist aufgrund unterlassener Sicherungsarbeiten lediglich eine Wand der angebauten Scheune. Das bayernweit tätige Denkmalnetz geht davon aus, dass die vorliegende Abrisserlaubnis der Regierung von Oberfranken formell rechtswidrig ist.

Die nun eingereichte Klage soll dem bürgerschaftlichen Engagement vor Ort zunächst Zeit verschaffen. Nur so können die Bedeutung des außerordentlich wertvollen Baudenkmals, ein gut erhaltenes Zeugnis handwerklicher Zimmermannskunst im Denkmalensemble Thurnau, sichtbar gemacht und kreative Lösungen entwickelt werden.
 
Eintrag vom: 31.12.2025  




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