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Karlsruhe: Verkehrssicherheit lässt sich nicht erzwingen
Symbolbild für einen Zebrastreifen. © UA Freiburg
 
Karlsruhe: Verkehrssicherheit lässt sich nicht erzwingen
In den vergangenen Wochen hat eine Gruppe durch das eigenmächtige Aufbringen vermeintlicher „Zebrastreifen“ in der Oststadt auf sich aufmerksam gemacht. Die Stadt Karlsruhe verurteilt diese Aktionen ausdrücklich, da sie nicht nur rechtswidrig, sondern auch gefährlich sind. In diesem Zusammenhang wurde Strafanzeige gestellt.

Die Stadt Karlsruhe betont, dass Verkehrssicherheit höchste Priorität hat und jeder Hinweis aus der Bevölkerung sorgfältig geprüft wird. Dabei wird stets abgewogen, ob und welche Maßnahmen objektiv erforderlich sind. Ein subjektiv wahrgenommenes Unsicherheitsgefühl lässt sich jedoch nicht in jedem Fall durch objektive Zahlen, Geschwindigkeitsmessungen, Daten und Richtlinien bestätigen. Ziel der Stadt ist es, faktenbasiert und rechtssicher vorzugehen – zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden.

Bundesweit geltende Kriterien müssen erfüllt sein

So dürfen Fußgängerüberwege beispielsweise ausschließlich dann angeordnet und eingerichtet werden, wenn die hierfür bundesweit geltenden Kriterien erfüllt sind. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung sowie in der „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) festgelegt und für die Stadtverwaltung verbindlich. Grundlage die jeweilige konkrete Entscheidung sind unter anderem die Verkehrsbelastungen des Kfz-Verkehrs, die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie die Zahl der querenden Fußgängerinnen und Fußgänger.

Ein rechtmäßig angeordneter Fußgängerüberweg muss mehrere Merkmale erfüllen: Neben der bekannten Markierung gehören dazu die Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung sowie eine ausreichende Beleuchtung. Erst das Zusammenspiel dieser Merkmale gewährleistet die Verkehrssicherheit und Rechtsverbindlichkeit eines Überwegs.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Eine unbefugte Bemalung der Straße mit Fassadenfarbe stellt in keinem Fall einen sicheren Fußgängerüberweg dar, sondern einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Besonders für Kinder oder ortsunkundige Personen besteht die Gefahr, dass sie die bemalte Fläche fälschlicherweise als sicheren Überweg wahrnehmen, während Kraftfahrzeugführende mangels Beschilderung und Beleuchtung nicht mit querenden Personen rechnen.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass es neben den bekannten Zebrastreifen auch andere sichere Querungsmöglichkeiten gibt. An der betreffenden Stelle in der Rintheimer Straße sorgt beispielsweise eine Fahrbahnengstelle bereits dafür, dass die Querung der Straße sicher möglich ist.

Fahrbahn erheblich beschädigt

Darüber hinaus hat die eigenmächtige Aktion die Fahrbahn erheblich beschädigt. Um die Farbe zu entfernen, musste ein Teil der Deckschicht abgetragen werden – und dies gleich zweimal. Die Straße wurde dadurch derart in Mitleidenschaft gezogen, dass ein weiterer Abtrag nur durch eine Vollsperrung und umfassende Sanierung erfolgen könnte. Auch aktuell ist die Verkehrssicherheit aufgrund der geschädigten Oberfläche nur eingeschränkt gegeben. Eine kostenintensive Wiederherstellung der Fahrbahn, deren Aufwand letztlich von der Allgemeinheit getragen werden muss, ist derzeit nicht möglich.

Die Stadt Karlsruhe appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Anliegen zur Verkehrssicherheit an die Verwaltung heranzutragen. Nur so können Maßnahmen fachgerecht geprüft und umgesetzt werden – mit dem Ziel, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden dauerhaft zu gewährleisten.
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Eintrag vom: 23.11.2025  




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