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DSD liegen zwei genehmigungsfähige Standorte für den Leuchtturm Roter Sand vor
Leuchtturm Roter Sand (d) Schirmer / DSD
 
DSD liegen zwei genehmigungsfähige Standorte für den Leuchtturm Roter Sand vor
Bund, Land, Landesdenkmalamt und Deutsche Stiftung Denkmalschutz beraten in den kommenden Wochen zum künftigen Standort

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat die Bewertung der Standortvorschläge zur Versetzung des Leuchtturms Roter Sand weitgehend abgeschlossen. Die Bewerbungen aus Bremerhaven, Wilhelmshaven, Fedderwardersiel und Hooksiel wurden anhand denkmalpflegerischer, genehmigungsrechtlicher und technischer Kriterien geprüft. Nach Abwägung aller Argumente konzentriert sich das weitere Vorgehen auf die Standorte Fedderwardersiel und Wilhelmshaven. Bremerhaven scheidet als Standort definitiv aus. Die zuständigen Wasserstraßen- und Naturschutzbehörden erteilten die erforderlichen Genehmigungen nicht, insbesondere weil eine Verwechslungsgefahr mit aktiven Seezeichen besteht. Auch für den Standort Hooksiel wurden seitens des zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes erhebliche Bedenken geäußert.

Die Entscheidung über den bevorzugten neuen Standort trifft die DSD nach den erfolgten Begutachtungen und fachlichen Beratungsrunden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur und dem Landesamt für Denkmalpflege Niedersachsen. Auf Grundlage dieser Entscheidung erfolgen die weiteren Schritte zur Umsetzung der Translozierung: Das Verfahren wird gestartet und bei erteilter Baugenehmigung auch umgesetzt. Insbesondere abschließende Details zur technischen Umsetzung wie die Logistik des Umzugs und die Erlangung des Baurechts können erst im laufenden Bauantragsverfahren geprüft werden.

Die sich verändernden Verhältnisse von Strömung und Meeresboden, der Klimawandel und neuere Erkenntnisse zur Standsicherheit machen den Erhalt des überregional bekannten Denkmals in der Nordsee laut gutachterlichen Aussagen zunehmend unmöglich. Unter anderem wurde festgestellt, dass die künftig noch steigende maximale Wellenbelastung – bedingt durch den Klimawandel – eine schwerwiegende aktuelle Gefährdung bedeuten. Sie liegt bereits deutlich über den Werten, die zur Bauzeit berücksichtigt wurden. Auch die Erreichbarkeit des Leuchtturms und damit die Möglichkeit der regelmäßig durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen sind inzwischen stark eingeschränkt. Die dauerhafte und angemessene Bewahrung des Leuchtturms am jetzigen Standort ist daher nach gewissenhafter Prüfung nicht mehr gewährleistet.

Die Umsetzung ist ein wichtiger Schritt, um den Turmschaft langfristig zu erhalten und weiterhin öffentlich zugänglich zu machen. Der Leuchtturm Roter Sand wurde 1885 errichtet und gilt als technisches Meisterwerk der Ingenieurbaukunst. Er steht seit 1987 unter Denkmalschutz und ist ein bedeutendes Symbol maritimer Geschichte.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz betont, dass das Ziel der Petition zur Bewahrung des Leuchtturms am jetzigen Standort zwar wünschenswert wäre, allerdings laut aller Gutachten mittelfristig mit dem endgültigen Verlust des Leuchtturms einhergehen würde. Darum wurde unter Beteiligung aller Bedarfsgruppen auch im Rahmen öffentlicher Informationsveranstaltungen die Translozierung als der einzig gangbare Weg zur langfristigen Bewahrung des Leuchtturms gewählt.
 
Eintrag vom: 17.11.2025  




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