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Treppenlifte
Staatliche Zuschüsse sichern und unseriöse Anbieter erkennen

Viele Ältere benötigen die Hilfe eines Treppenlifts. Ob im Einfamilienhaus oder Mietshaus, in kleinen oder schmalen Treppenhäusern, die Montage ist fast überall möglich und oft gibt es staatliche Zuschüsse, schreibt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest. Doch die Experten warnen auch davor, sich schnell ein teures Gerät aufschwatzen zu lassen, denn der Markt ist unübersichtlich.

Grundsätzlich haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf den Einbau eines Treppenlifts, wenn sie ohne nicht mehr ihre Wohnung erreichen (Landgericht Duisburg, Az. 23 S. 452/96). Menschen mit Pflegegrad 1–5 können bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Nutzen bis zu vier Bedürftige den Lift, erhält jeder 4.000 Euro. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Lifteinbau. Der Antrag muss jeweils vor dem Einbau gestellt werden.

Einfache Geräte, die über eine kurze gerade Strecke laufen, sind schon für etwa 3.000 Euro zu bekommen. Allerdings wimmelt das Internet nur so vor Angeboten. Viele Seiten imitieren Ratgeberportale, sind aber vor allem auf Kundenfang aus. Bei der Wahl des richtigen Modells und bei Finanz- und Rechtsfragen können Verbraucherzentralen und Wohnungsberatungsstellen helfen. Wie unseriöse Anbieter direkt entlarvt werden können, erklären die Finanztest-Experten: Es ist beispielsweise unseriös, wenn die Firma behauptet, der 14-tägige Widerruf sei ausgeschlossen. Wenn nicht oder falsch darüber informiert wurde, kann sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Die Qualität der Lifte lässt oft zu wünschen übrig. Bei einer Umfrage der Verbraucherzentralen im Jahr 2020 berichteten 93 von 104 Teilnehmenden über Mängel: schlechter Einbau, nicht eingehaltene Liefertermine, schleppende Nachbesserungen. Die Finanztest-Experten warnen auch vor unzulässigen Klauseln im Kaufvertrag.

Die vollständigen Informationen zur Anschaffung von Treppenliften finden sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/treppenlifte.
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Eintrag vom: 11.05.2022  




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