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Gesetzliche Rente
Mit Sonderzahlungen Rente aufbessern und gleichzeitig Steuern sparen

Mit zusätzlichen Zahlungen in die Rentenkasse ihre spätere Rente aufbessern und dabei gleichzeitig Steuern sparen – diese Möglichkeit haben Beschäftigte ab 50 Jahren, wenn sie bis zum Rentenbeginn 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Je nach Einkommen können sich Steuerzahler einen erheblichen Teil der Sonderzahlung über die Steuererklärung zurückholen. Das zeigen die Experten der Stiftung Warentest in der aktuellen August-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Dass Arbeitnehmer mit zusätzlichen Beiträgen in die gesetzliche Rentenkasse Steuern sparen können, gilt noch als Geheimtipp. Der Spartrick ist möglich, seit Rentenabschläge durch einen früheren Rentenbeginn ab 63 ausgeglichen werden können. Denn die Sonderzahlungen dürfen bis zu einem bestimmten Betrag als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wer die Sonderzahlungen auf mehrere Jahre verteilt, bekommt so je nach Einkommen einen erheblichen Teil des Betrags über die Steuerersparnis zurück.

Doch die Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse lohnen sich nicht nur steuerlich. Das zeigt der Vergleich mit einer klassischen privaten Rentenversicherung. Wird in beide Versicherungsformen der gleiche Einmalbetrag eingezahlt, erhalten die gesetzlichen Rentner am Ende netto deutlich mehr Monatsrente als diejenigen, die den Weg über eine private Rentenversicherung gewählt haben.

Für alle über 50 Jahre, die etwas Geld auf der hohen Kante haben und überlegen, wie sie damit am besten fürs Alter vorsorgen, können Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse ein attraktives Investment sein. Allerdings steht das Geld dann nicht mehr bei einer kurzfristigen finanziellen Notlage zur Verfügung. Finanztest erläutert Vor- und Nachteile einer Sonderzahlungen, erklärt, unter welchen Voraussetzungen diese möglich sind und zeigt in sieben Schritten, wie es geht.

Der vollständige Artikel „Gesetzliche Rente erhöhen“ findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/rente-extrazahlung.
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Eintrag vom: 24.07.2020  




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