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Pflegeheimverträge: Heimbetreiber rücken Kleingedrucktes ungern raus
Das haben sich die Experten der Stiftung Warentest anders vorgestellt. Sie hatten 30 Pflegeheime um Einblick in ihre Verträge gebeten, 23 davon verweigerten die Auskunft. Dabei sind Heimverträge sehr wichtig – immerhin regeln sie das Wohn- und Betreuungsverhältnis und legen Preise und Leistungen fest. „Niemand sollte den Vertrag ungelesen unterschreiben“, so Projektleiter Dr. Gunnar Schwan, „dazu ist er zu wichtig.“ Angeschrieben wurden Anbieter in Berlin, Köln, München, Dortmund, Leipzig und Magdeburg.

In den wenigen Verträgen, die in der Stichprobe einsehbar waren, fanden sich insgesamt höchstens geringe Mängel. Gröbster Verstoß: In drei Häusern sollen Entgelterhöhungen ohne Zustimmung des Bewohners möglich sein – das ist unzulässig, wie ein Urteil von 2016 belegt. Doch auch die Anhänge der Verträge können es in sich haben. Nicht selten kommt es vor, dass Regelleistungen als kostenpflichtige Zusatzleistungen aufgeführt werden, wird das Hessische Amt für Versorgung und Soziales in dem Bericht zitiert.

Das Heimrecht ist sehr komplex. Man sollte unbedingt alle Seiten des Vertrags durchlesen, auch die Anhänge, und alles verstehen beziehungsweise nachvollziehen können. Wer unsicher ist, kann den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Ein weiterer Tipp ist: Probewohnen. Denn jeder Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbeginn fristlos gekündigt werden.

Der Artikel Pflegeheimverträge findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/pflegeheimvertrag abrufbar. Auf www.test.de/thema/pflege hat die Stiftung Warentest weitere relevante Untersuchungen und Informationen zu Pflegethemen zusammengestellt.
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Eintrag vom: 22.05.2018  




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